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Atteste für Tiere

Allgemeine Informationen

Das Handeln mit Rindern ist grundsätzlich nur mit einem BHV1-Attest möglich. Nur wenn ein Tier direkt zum Schlachter oder in die ausschließliche Stallmast gehen, entfällt die Attestpflicht.

Für die Ausstellung eines BHV1-Attestes für Ihren Rinderbestand oder einzelner Rinder sind nachstehende Voraussetzungen zu erfüllen

1. amtlich anerkannter „freier" BHV1-Rinderbestand und gültige Bestandsuntersuchung

oder

2. kontrollierter Impfbestand und gültige Einzeltieruntersuchung (nicht älter als 14 Tage).

Welche Gebühren fallen an?

Bei Einzelbescheinigungen:

Bestandsattest:                                   20 €

Attest für ein Tier:                               20 €

Bei Sammelbescheinigungen:

Mehrere Bestände: mind. 20 €, ab dem 3. Bestand plus 10 € je Bestand

Mehrere Tiere eines Bestandes: mind. 20 €, ab dem sechstem Tier plus 4 € je Tier

Rechtsgrundlage

§ 3 der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung)

§ 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. II.1.7.2 Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)


zuklappenAnsprechpartner/in
VeterinäramtStandort anzeigen
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2131
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja