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Bienenatteste

Allgemeine Informationen

Zur Wanderung und zum Verkauf von Bienenvölkern nach außerhalb des Landkreises sind Gesundheitsatteste notwendig, die vom Veterinäramt ausgestellt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der Bienenstand des Imkers frei von der bösartigen (amerikanischen) Faulbrut der Biene ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine negative Futterkranzprobe oder eine Bescheinigung des Obmanns für Bienengesundheit.

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr von 20,00 € an.

Rechtsgrundlage

§ 5 Bienenseuchenverordnung


zuklappenAnsprechpartner/in
VeterinäramtStandort anzeigen
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2131
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja