Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Ersterteilung und Erweiterung
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Voraussetzungen
- Sie sind und waren nie im Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
- Sie sind nicht im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis
Mindestalter:
- 16 Jahre für die Klasse(n) AM, A1, L und T
- 18 Jahre für die Klasse(n) A2, B, B96, BE, C1, C1E
- 21 Jahre für die Klasse(n) C, CE, D1, D1E (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen)
- 24 Jahre für die Klasse A
- 24 Jahre für die Klassen D und DE (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen)
- 25 Jahre für die Klasse B196
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
für die Antragstellung der Klasse(n) AM, A, A1, A2, B, BE, L, T:
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
für die Antragstellung der Klasse(n) B96, B196
- aktueller Führerschein
- Fahrerschulung (Muster nach Anlage 7a bzw. 7b)
für die Antragstellung der Klasse(n) C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- nur bei D-Klassen: höherwertiges Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- nur bei D-Klassen: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
für die Antragstellung bei einer auswärtigen Fahrschule:
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Name und Anschrift des zuständigen TÜV's
Welche Gebühren fallen an?
- 45,10 € bis 45,90 €
- ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. für die B 197)
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Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, L, T, B, B96, B 196, BE sind ohne Befristung zu erteilen. Bitte beachten Sie die Gültigkeit des Dokumentes (15 Jahre ab Ausstellung).
- Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden auf fünf Jahre befristet erteilt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Antragstellung erfolgt i.d.R. über Ihre Fahrschule. Dort geben Sie alle notwendigen Unterlagen ab und zahlen die Antragsgebühr ein. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht erforderlich.
Ausnahmen:
Anträge auf die Eintragung der Schlüsselzahlen 96 oder 196 sind persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Bei auswärtigen Fahrschulen reichen die Antragsteller die Anträge persönlich ein, wenn diese der Fahrerlaubnisbehörde nicht postalisch von der Fahrschule zugesandt werden.
Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe.
Bemerkungen
Wenn Fahrschüler*innen Ihren Führerschein nicht direkt nach der bestandenen Prüfung vom Prüfer ausgehändigt bekommen, kann das verschiedene Gründe haben. In diesen Fällen ist eine Terminabsprache zur Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Dabei wird der Sachverhalt erläutert und über ggf. mitzubringende Unterlagen oder Gebühren aufgeklärt.
Ansprechpartner/in
| Sachgebiet Führerscheinstelle | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2002 Telefax: 04791 930-2098 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de/fuehrerschein | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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