Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die Gespräche und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.
Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein oder Wissen der Eltern aufsuchen.
Diese Beratungen bieten sowohl die Beratungsstelle des SOS Kinderdorfes als auch das Kreisjugendamt Osterholz selbst an. Die Beratungsstelle des SOS Kinderdorfes bietet zusätzlich auch eine Email-Beratung an.
Sie sind hier:
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Jugendamt | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2600 Telefax: 04791 930-2699 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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