Im Falle einer erforderlichen Genehmigung können Gebühren anfallen. Dies gilt auch für stichprobenartige, amtstierärztliche Kontrollen.
Sie sind hier:
Genehmigung von Tierveranstaltungen
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Veranstaltung muss spätestens vier Wochen vor Beginn angezeigt werden.
Rechtsgrundlage
§ 4 Viehverkehrsverordnung vom 06.07.2007
§ 7 Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007
§ 4 Tollwut-Verordnung vom 11.04.2001
Ansprechpartner/in
| Veterinäramt | |
| Bahnhofstraße 34 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2131 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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