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Grabenverrohrungen

Allgemeine Informationen

Die Herstellung einer Verrohrung in einem Gewässer, z. B. für eine Grundstückszufahrt, ist genehmigungspflichtig.

Bei einer Verrohrung über 6 m Länge handelt es um einen planfeststellungspflichtigen Gewässerausbau.

Von der Gewässerbreite abhängig ist der Durchmesser der zu verlegenden Rohre. Mindestens erforderlich ist ein Rohrdurchmesser von 40 cm, weil die Rohre sonst leicht verstopfen und das Wasser nicht mehr ungehindert abfließen kann.


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