Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
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Hauswirtschaftshilfe
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Das Sozialamt Ihrer Wohnortgemeinde. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Sozialamt | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2300 Telefax: 04791 930-2399 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
|
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Rathaus Gemeinde Grasberg, Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg

- Rathaus Gemeinde Lilienthal, Klosterstraße 16, 28865 Lilienthal

- Rathaus Stadt Osterholz-Scharmbeck, Rathausstraße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck

- Rathaus, Damm 4, 28790 Schwanewede
