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Heranziehung: Grundsicherung für Arbeitssuchende (Jobcenter)

Allgemeine Informationen

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

Erhalten Personen Leistungen vom Jobcenter kann ein vorrangiger Unterhaltsanspruch gegen den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten oder den ehemaligen Partner / die ehemalige Partnerin bestehen. Stehen Kinder im Leistungsbezug kann der nicht im Haushalt lebende Elternteil zu Unterhalt verpflichtet sein.

In beiden Fällen wird die unterhaltspflichtige Person nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Unterhaltspflichtige Personen müssen der Zentralen Heranziehungsstelle ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen.

Wenn die Prüfung ergibt, dass ausreichendes Einkommen zur Verfügung steht und Unterhalt gezahlt werden kann, fordert die Zentrale Heranziehungsstelle die unterhaltspflichtige Person auf, die Sozialleistungen in voller Höhe oder teilweise zu erstatten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie erhalten von dem zuständigen Jobcenter einen Auskunftsbogen. Alle darin gemachten Angaben müssen Sie mit Nachweisen belegen.

Beispielhafte Nachweise für Einkommen:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate bei Erwerbseinkommen
  • Steuerbescheide sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Jahre bei selbstständiger Tätigkeit
  • Rentenbescheid bei Rentenbezug
  • Jährliche Bescheinigung des Anlageinstituts bei Kapitalerträgen
  • Mietvertrag bei Mieteinnahmen
  • Bewilligungsbescheid bei Sozialleistungsbezug z.B. vom Jobcenter oder Sozialamt

Beispielhafte Nachweise für Aufwendungen:

  • Mitteilungen über vorrangige Unterhaltsverpflichtungen
  • Zins- und Tilgungsplan sowie Kreditvertrag bei Schuldverpflichtungen
  • Versicherungspolice bei privater Altersvorsorge

Kopien der Nachweise sind ausreichend.

Sollten darüber hinaus Unterlagen erforderlich sein, werden diese nachgefordert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen ergeben sich aus den Mitteilungen des Jobcenters und der Zentralen Heranziehungsstelle an den Unterhaltpflichtigen.

Sollten Sie einmal eine Frist nicht einhalten können, teilen Sie dies der Zentralen Heranziehungsstelle mit (per Telefon, E-Mail oder Brief).

Rechtsgrundlage
  • Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Stelljes (Nachname der unterhaltspflichtigen Person Ah - Brn)Standort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1724
Telefax: 04791 930-1799
E-Mail:
Herr Becker (Nachname der unterhaltspflichtigen Person Bul - Grh)Standort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1727
E-Mail:
Frau Berszin (Nachname der unterhaltspflichtigen Person Bro - Buk + Li - P)Standort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1725
Telefax: 04791 930-1799
E-Mail:
Herr Korytko (Nachname der unterhaltspflichtigen Person Gri - Hal + Q - Spq)Standort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1723
Telefax: 04791 930-1799
E-Mail:
Herr Hanke (Nachname der unterhaltspflichtigen Person Ham - Kiq)Standort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1731
Telefax: 04791 930-1799
E-Mail:
Frau Blanken (Nachname der unterhaltspflichtigen Person Aa - Ag + Spr - Z)Standort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1726
E-Mail:
Frau Polat (Nachname der unterhaltspflichtigen Person Kir - Lh)Standort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1732
Telefax: 04791 930-1799
E-Mail: