Der Besitz eines gültigen Jagdscheines berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet (nach Zustimmung durch den jeweiligen Revierinhaber) und zum Erwerb von Jagdwaffen. Jagdscheine können beim Landkreis Osterholz als Jagdbehörde beantragt und verlängert werden. Der Jagdschein kann wahlweise für ein bzw drei Jahre oder auch als Tagesjagdschein (gültig für 14 Tage) beantragt werden.
Sie sind hier:
Jagdschein
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheines
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden) / ein oder drei Jahre Deckungsschutz
- bei Ersterteilung: Nachweis der bestandenen Jägerprüfung durch das Prüfungszeugnis
- bei Ersterteilung oder Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes: zwei aktuelle Lichtbilder
Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Welche Gebühren fallen an?
Die aktuellen Jagdscheingebühren entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Merkblatt.
Rechtsgrundlage
Bundesjagdgesetz
Niedersächsisches Jagdgesetz
Was sollte ich noch wissen?
Es besteht auch die Möglichkeit, den Jagdschein anläßlich des jährlich stattfindenden Kreisjägertages verlängern zu lassen.
Bei der Erteilung von Ausländerjagdscheinen gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Ansprechpartner/in
| Frau Kriege | |
| Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 021 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1853 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de | |
| Herr Libera | |
| Kreishaus I, Hauptgebäude Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1851 | |
Dokumente
| Jagdscheingebühren (inkl. Gebühren Jagdabgabe) (199 kB) | |
| Antrag Jagdschein (112 kB) | |
| Übersicht Jagdzeiten (816 kB) |