Inhalt

Sie sind hier:

Jauche-, Gülle-, Silage- und Festmistlagerung

Allgemeine Informationen

Bei unsachgemäßer Lagerung von Jauche, Gülle, Silage und Festmist können Bäche, Gräben oder das Grundwasser verunreinigt werden. Gülle enthält einen großen Anteil Ammoniumstickstoff, der im Gewässer in das  für Gewässerorganismen hochgiftige Ammoniak umgesetzt werden kann. Bei der Lagerung von Silage entstehen aggressive Gärsafte, die Gewässer 100 - 300 mal stärker belasten als häusliches Abwasser.

Nach dem Wasserrecht dürfen Jauche, Gülle, Mist und Silage nur so gelagert werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor Verunreinigung erreicht wird. Dazu geeignet sind insbesondere feste bauliche Anlagen.

Die Lagerung von Silage in Feldmieten oder die Lagerung von festen Wirtschaftsdüngern wie z. B. Festmist und sonstigen Gärresten auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist nur eine Übergangslösung und stellt keine Alternative zur ortsfesten Lagerung dar. Sie entbindet nicht von der Verpflichtung, wasserundurchlässige, befestigte Lageranlagen mit entsprechender Kapazität zu errichten.

Informationen zum baurechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung von befestigten Lageranlagen finden Sie in dem Bereich "Landwirtschatliche Bauvorhaben".

Informationen zur Lagerung von Silage in Feldmieten und der Lagerung von festen Wirtschaftsdüngen und sonstigen Gärresten auf landwirtschaftlichen Nutzflächen finden Sie unter "Dokumente" am Ende dieser Seite.

 


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr DuhmStandort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3224
Telefax: 04791 930-113276
E-Mail:
Herr LampeStandort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3222
Telefax: 04791 930-113222
E-Mail: