Fahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugssteuer befreit sind, erhalten grundsätzlich Kennzeichen mit grüner Schrift. Hierunter fallen unter anderem land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen und bestimmte Anhänger.
Liegen die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vor, kann durch das Finanzamt eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss durch ein schwarzes Kennzeichen ersetzt werden.
