Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt, in dem Sie Ihren Gewerbesitz haben.
Sie sind hier:
Kfz-Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Aktueller Handelsregisterauszug (soweit das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist)
- Aktueller Auszug aus der Betriebekartei
(bei der Stadt oder Gemeinde Ihres Gewerbesitzes beantragen)
- Führungszeugnis (zur Vorlage einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG)
(bei der Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes oder online beim Bundesamt für Justiz beantragen; wird direkt zur Zulassungsstelle geschickt)
- Versicherungsbestätigung (EVB) speziell für rote Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Rechtsgrundlage
- §16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuteilung des Kennzeichens erfolgt befristet und muss regelmäßig verlängert werden.
Die rechtzeitige Beantragung der Verlängerung, liegt in der Verantwortung des Genehmigungsinhabers.
Ansprechpartner/in
| Sachgebiet Zulassungsstelle | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2001 Telefax: 04791 930-2099 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de/zulassung | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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