Wenn Sie ein Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk erworben haben, muss dieses entsprechend umgemeldet werden.
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz eines Fahrzeuges, das zuletzt nicht im Landkreis Osterholz zugelassen war
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Osterholz
