Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil Änderungen an den Eintragungen erforderlich sind. Dies ist unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Sie sind hier:
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monat
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie
bei Vereinen zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder in beglaubigter Kopie
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
-
schriftliche Einwilligung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
- 62,10 €
- ggf. zuzüglich weiterer Gebühren wenn z.B. wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Bank zurückzuschicken ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
- Für Tipps rund um die Wartezeiten folgen Sie dem unten stehenden Link "Wartezeiten der Kfz-Zulassung"
Ansprechpartner/in
| Sachgebiet Zulassungsstelle | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2001 Telefax: 04791 930-2099 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de/zulassung | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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Dokumente
| Info-Blatt Zulassung (61 kB) |