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Kfz-Zulassungsbescheinigung - Verlust

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alter Fahrzeugschein):

    • Alter Fahrzeugbrief sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.
    • Verlusterklärung von Fahrzeughalter (siehe unten stehendes pdf-Muster)
    • gültiger Bericht der Hauptuntersuchung
    • gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht
      älter als 3 Monate; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!)
    • bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Jahre)
    • eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt; der Bevollmächtigte muss sich ausweisen

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief):

    • Zulassungsbescheinigung I oder alter Fahrzeugschein
    • eidesstattliche Erklärung über den Verlust (diese muss durch den Fahrzeughalter persönlich in der Zulassungsbehörde abgegeben werden)
    • Wurde die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief bei der Zulassung nicht an den Halter persönlich ausgehändigt, wird eine Bescheinigung des Bevollmächtigten (z.B. Autohaus) benötigt, dass die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief
      inzwischen an den Halter ausgehändigt wurde.
    • gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht
      älter als 3 Monate; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!)
    • bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
    • Die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht.
      Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.

Handelt es sich um einen Diebstahl, ist der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vorzulegen.  

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausstellung und Aushändigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in der Regel 17 Tage nach Antragstellung.


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Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2001
Telefax: 04791 930-2099
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Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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