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Kleinkläranlagen

Allgemeine Informationen

Kleinkläranlagen dienen der Reinigung von häuslichem Schmutzwasser. Sie kommen zum Einsatz, wenn ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht möglich ist. Eine Kleinkläranlage besteht grundsätzlich aus einer mechanischen Vorbehandlung (Vorklärung), einer anschließenden biologischen Reinigungsstufe und der Einleitungsstelle in das Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer. In der Vorklärung werden die Schwimmstoffe sowie die nicht löslichen Stoffe zurückgehalten. Das Abwasser wird hier bereits zu einem Drittel gereinigt. Danach folgt die biologische Reinigungsstufe. Basierend auf einen natürlichen Prozess, werden dort Schmutzstoffe überwiegend durch Bakterien und Mikroorganismen abgebaut. Das setzt aber voraus, dass die Kleinstlebewesen in einem für sie sehr angenehmen Milieu leben können. Hierbei spielen der Sauerstoffgehalt und die Art und Konzentration der im Abwasser zugeführten Schmutzstoffe eine entscheidende Rolle.

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen allgemein zugelassen ist, ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Hinweise zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen und zum Vorgehen bei Grenzwertüberschreitungen finden Sie in den Dokumenten zum Download.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Formular Erlaubnisantrag und Anzeige
  • Leistungserklärung des Herstellers der Anlagentechnik (entsprechend DWA-A 221), bei einem Nachrüstsatz die Zulassungsbescheinigung.
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit eingezeichneter Abwasseranlage mit allen Anlagenteilen (Rohrleitungen, Behälter, Einleitungsstelle, Versickerungsbauwerk)
  • Schnittzeichnung des Abwasserbehälters mit eingebauten techn. Anlagenteilen
  • Abwassertechnische Bemessung des Herstellers der Anlagentechnik
  • Datenblatt des Abwasserbehälters
  • Bei Versickerungen, Berechnung der Versickerungsfläche entsprechend DIN 4261 Teil 5
Welche Gebühren fallen an?

Die Bearbeitung der wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Anzeige ist Gebührenpflichtig.

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig für die Fäkalschlammabfuhr sind folgende Einrichtungen:

Gemeinde Grasberg, Samtgemeinde Hambergen, Gemeinde Schwanewede u. Gemeinde Worpswede: Wasser- und Abwasserverband Osterholz, Schwaneweder Str. 273, 28790 Schwanewede, Tel.: 04209/9159-0, E-Mail: schwanewede@wav-osterholz.de

Gemeinde Lilienthal: Gemeindeverwaltung, Klosterstr. 16, 28865 Lilienthal, Tel.: 04298/929-0, E-Mail: gemeinde@lilienthal.de

Stadt Osterholz-Scharmbeck: Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG, Am Pumpelberg 4, 27711 Osterholz-Scharmbeck, Tel.: 04791/809-0, E-Mail: info@osterholzer-stadtwerke.de 

Gemeinde Ritterhude: Abwasserbeseitigung Ritterhude, AÖR, Postfach 210218, 28222 Bremen, Tel.: 0421/9881111, E-Mail: kontakt@hansewasser.de


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr BelauStandort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3225
Telefax: 04791 930-113225
E-Mail:
Herr DuhmStandort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3224
Telefax: 04791 930-113276
E-Mail:
Frau NeumannStandort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3253
Telefax: 04791 930-113253
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