Wenn Sie ein Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk erworben haben, das aktuell zugelassen ist, müssen Sie die Umschreibung auf Ihren Namen beantragen.
Mit der „Internetbasierten Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) wurde Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen die Möglichkeit geschaffen, Außerbetriebsetzungen, Anschriftenänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge selbst vorzunehmen bzw. online zu beantragen.
