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Kraftfahrzeug Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel im Onlineverfahren

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk erworben haben, das aktuell zugelassen ist, müssen Sie die Umschreibung auf Ihren Namen beantragen.

Mit der „Internetbasierten Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) wurde Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen die Möglichkeit geschaffen, Außerbetriebsetzungen, Anschriftenänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge selbst vorzunehmen bzw. online zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original mit verdecktem Sicherheitscode (grünes Feld)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mit verdecktem Sicherheitscode (grünes Feld)
  • Bei einer Umschreibung eines in Betrieb befindlichen Fahrzeuges und Wechsel des Kennzeichens müssen die codierten Zulassungssiegel auf dem Kennzeichen frei gerubbelt werden. (Diese Siegel werden seit 2015 ausgegeben, ältere Siegel ohne Sicherheitscode können nicht verwendet werden
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Bei der eVB-Nummer handelt es sich um einen 7-stelligen alphanumerischen Code.
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Daten zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates (Kfz-Steuer)
  • ein BundID Konto oder für juristische Personen das Mein Unternehmenskonto auf Basis der Elster Zertifizierung
Welche Gebühren fallen an?
  • i.d.R. 25,00 €
  • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens
Zahlungsarten
  • Visa Karte
  • Paypal
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zulassung des Fahrzeuges wird direkt nach erfolgreicher Antragstellung für 10 Tage gültig. In dieser Zeit werden alle notwendigen Dokumente von der Zulassungsstelle erstellt und an Sie versendet. Während dieser Zeit dürfen Sie mit ungesiegelten Kennzeichen fahren.

Solange Sie mit ungesiegelten Kennzeichen fahren, ist der vorläufige Zulassungsnachweis von außen gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

Rechtsgrundlage
  • § 15l Fahrzeugzulassungsverordnung
Was sollte ich noch wissen?
  • Die Zulassungbescheinigungen Teil I und II sowie die Stempel-Plaketten werden Ihnen durch die Zulassungsstelle zugeschickt.
  • Die Kennzeichenschilder sind durch den Antragsteller eigenständig zu besorgen und am Fahrzeug anzubringen.
  • Wenn Sie ein Wunschkennzeichen nutzen möchten, kann dies, je nach Verfügbarkeit, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
  • Die Zulassung von Sonder-Kennzeichen (z.B. Saison-Kennzeichen, grüne Kennzeichen, Oldtimer, usw.) ist per iKfz nicht möglich.

zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet ZulassungsstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2001
Telefax: 04791 930-2099
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­zu­las­sung

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


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