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Kraftfahrzeug Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel und ohne Kennzeichenwechsel im Onlineverfahren

Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Osterholz umgezogen sind, müssen Sie die Umschreibung des auf Sie zugelassenen Fahrzeuges beantragen.

Mit der „Internetbasierten Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) wurde Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen die Möglichkeit geschaffen, Außerbetriebsetzungen, Anschriftenänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge selbst vorzunehmen bzw. online zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mit verdecktem Sicherheitscode (grünes Feld)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ein BundID Konto oder für juristische Personen das Mein Unternehmenskonto auf Basis der Elster Zertifizierung
Welche Gebühren fallen an?
  • i.d.R. 25,00 €
Zahlungsarten
  • Visa Karte
  • Paypal
Rechtsgrundlage
  • § 15l Fahrzeugzulassungsverordnung
Was sollte ich noch wissen?
  • Die neue Zulassungbescheinigung Teil I wird Ihnen durch die Zulassungsstelle zugeschickt.

zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet ZulassungsstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2001
Telefax: 04791 930-2099
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­zu­las­sung

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
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