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Namensänderung

Allgemeine Informationen

Ändert sich der Name des Inhabers einer Fahrerlaubnis (z.B. nach einer Heirat, Scheidung usw.), sollte der Führerschein in folgenden Fällen erneuert werden: 

  • der Name auf Ihrem Führerschein ist nicht Ihr Geburtsname oder
  • Sie möchten außerhalb von Deutschland Kraftfahrzeuge führen

Sollte Ihr Name sich aufgrund einer Heirat geändert haben und Ihr Führerschein ist auf Ihren Geburtsnamen ausgestellt, benötigen Sie für Fahrten innerhalb von Deutschland keinen neuen Führerschein. 

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • derzeit vorhandener Führerschein 
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
  • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Namensänderung, falls der Personalausweis oder Pass noch nicht aktualisiert wurde
  • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein ein Papierführerschein ist und nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
  • 33,00 € bei Direktversand des neuen Führerscheins an Ihre Wohnanschrift
  • die Gebühren verringern sich um 6,50 €, wenn Sie eigenständig einen zusätzlichen Termin zur Abholung des neuen Führerscheins in den verfügbaren Zeitfenstern der Führerscheinstelle vereinbaren.
  • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Wochen

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 


zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet FührerscheinstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2002
Telefax: 04791 930-2098
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­fueh­rer­schein

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
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