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Schweinehaltung

Allgemeine Informationen

Die Schweinehaltungshygieneverordnung ist erlassen worden, um die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten zu minimieren. Voraussetzungen: Es werden hygienische Anforderungen an die Räumlichkeiten und das Management gestellt, welche eine Verbreitung von Erregern verhindern soll. Über das Bestandsregister hinaus wird eine Bestandsdokumentation über die täglichen Todesfälle, Saugferkelverluste, Aborte und Totgeburten gefordert. Der Betrieb muss betriebseigene Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Vorrichtungen zur ordnungsgemäßen Reinigung und Desinfektion von Ställen, Schuhwerk, Fahrzeugen etc. müssen vorhanden sein. Kadaver müssen stallfern, in einem geschlossenen Behälter am Rande des Betriebsgeländes bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt gelagert werden.

Für große Betriebe mit mehr als 750 Mastplätzen oder mehr als 150 Sauen gibt es zusätzliche Anforderungen, v.a. eine Einfriedung des Schweinebetriebes und einen Isolierstall für die Einstallung von neuen Schweinen.

Welche Gebühren fallen an?

gebührenpflichtige amtliche Kontrolle, Kosten nach Aufwand


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