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Sorgeerklärung

Allgemeine Informationen

Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Wollen die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, müssen sie dies in einer öffentlichen Urkunde erklären.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Mann der rechtliche Vater des Kindes wird. Beispielsweise durch die Anerkennung der Vaterschaft (siehe Dienstleistungen rechts).

Es wird empfohlen, die Sorgeerklärung schon vor der Geburt des Kindes abzugeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Sorgeerklärung können Sie im Jugendamt des Landkreises Osterholz abgeben (Ansprechpartner siehe rechts). Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bringen Sie bitte Ihre Ausweise mit (Personalausweis oder Reisepass)

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung ist kostenfrei.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Böttjer (Buchstabe H-Z (Nachname des Vaters))Standort anzeigen
Kreishaus I, Nebengebäude
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2530
Telefax: 04791 930-112530
E-Mail:
Herr Breden (Buchstabe A-G (Nachname des Vaters))Standort anzeigen
Kreishaus I, Nebengebäude
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2565
E-Mail: