Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
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Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Sollte ein Kreisstraße betroffen sein, wenden Sie sich bitte an die Kreisstraßenmeisterei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Herr Habeck | |
| Kreisstraßenmeisterei Stubbenkuhle 47 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-3240 Telefax: 04791 930-113240 E-Mail: ksm@landkreis-osterholz.de | |