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Teiche

Allgemeine Informationen

Künstlich abgedichtete Teiche, wie z. B. Folienteiche, sind keine Gewässer im Sinne des Wasserrechts.

Steht ein Teich mit dem Grundwasser in Verbindung oder wird er von einem Bach gespeist bzw. durchflossen, so erfüllt der Teich die Gewässerdefinition im Wasserrecht. Der Bau eines solchen Teiches hat Einfluss auf den Wasserhaushalt und ist wasserrechtlich genehmigungspflichtig. Dies gilt ebenfalls für entsprechend hergestellte Fischteiche oder Zuchtanlagen.

Je nachdem, wie sich ein Teichbauvorhaben auf die Umwelt auswirken wird, ist ein mehr oder weniger aufwändiges Genehmigungsverfahren notwendig. Bitte stimmen Sie im Vorfeld ab, welches Verfahren notwendig wird bzw. ob Aussicht auf Genehmigung des Vorhabens besteht.

Was sollte ich noch wissen?

Teiche sind ab 100 cbm Beckeninhalt, im Außenbereich grundsätzlich, baugenehmigungspflichtig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz.


zuklappenAnsprechpartner/in
BauordnungsamtStandort anzeigen
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3100
Telefax: 04791 930-3199
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

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