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Tierhandel

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Tier ins Ausland verkaufen, ist es vor dem Transport notwendig, dass das Tier von einem Amtstierarzt in Augenschein genommen wird. Hierüber hat der Veterinär ein Gesundheitsattest auszufüllen, das beim Transport mitzuführen ist.

Voraussetzungen:

Rechtzeitige Anmeldung des Transports mit möglichst genauen Angaben über den Empfänger, Zeitpunkt des Transports, das Transportunternehmen und die Route.

Tiertransporte müssen vom Antragssteller drei Tage vor dem Transport angemeldet werden. Das Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt und an das Veterinäramt zurückgeschickt werden. Die Angaben zum Transporteur und Transport sind bei EU-Transporten obligatorisch, bei Transporten innerhalb von Deutschland nicht unbedingt notwendig. Hier finden Sie das Formular  "Anmeldung von Tiertransporten". Dieses Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen und per Email wieder an das Veterinäramt zurücksenden.

Der Anmelder von Tiertransporten in Drittstaaten (nicht EU-Mitgliedsstaaten) ist dafür verantwortlich, das vom jeweiligen Drittstaat verlangte Gesundheitsattest in deutscher Sprache vorzulegen.

Die Inhalte der Gesundheitsbescheinigungen werden mittels einer sog. TRACES-Meldung (Trade Control and Expert System) elektronisch an das zuständige Veterinäramt des Bestimmungsortes übermittelt. Die Angaben müssen bei der Anmeldung daher vollständig vorliegen. Die Originalbescheinigung wird vom Amtstierarzt vor Ort ausgehändigt und ist beim Transport mitzuführen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Formular "Anmeldung Tiertransporte" muss vollständig ausgefüllt beim Veterinäramt eingereicht werden. Dies muss mindestens drei Werktage vor der Verbringung erfolgen.

Erforderliche Gesundheitsbescheinigungen und aktuelle Einfuhrbedingungen für Drittländer müssen dem Veterinäramt zur Verfügung gestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Je nach der Art und Anzahl der zu verbringenden Tiere, dem Aufwand vor Ort plus Fahrtkosten.

Rechtsgrundlage

Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung, EU-Richtlinien, VO (EG) 1/2005, Tierschutz-Transportverordnung


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VeterinäramtStandort anzeigen
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2131
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

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