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Trichinenuntersuchung

Allgemeine Informationen

Die Untersuchung von Wildschweinproben auf Trichinen erfolgt im Veterinäramt. Untersuchungen werden jeweils montags und ggf. donnerstags durchgeführt, Annahmeschluss der Proben ist jeweils bis 12.00 Uhr.

Voraussetzung ist eine Genehmigung zur Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung von Wildschweinen auf Trichinen.

Zuständige Stelle

Örtlich zuständig ist die Behörde in deren Hoheitsgebiet das Wild erlegt wurde oder in deren Gebiet die Entnehmer der Proben wohnhaft sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wildursprungsschein

Welche Gebühren fallen an?

Die Trichinenuntersuchung ist zur Zeit kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Probenmaterial darf am Tag der Untersuchung nicht älter als sieben Tage sein.

Rechtsgrundlage

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV)


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau WöhltjenStandort anzeigen
Veterinäramt
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2134
E-Mail:
Frau WeiherStandort anzeigen
Veterinäramt
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2145
E-Mail:
Dr. Herr Dr. JähnigStandort anzeigen
Veterinäramt
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2140
E-Mail: