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Verbraucherschutz

Allgemeine Informationen

Ziel des Verbraucherschutzes ist es, Menschen in ihrer Rolle als Verbraucherin oder Verbraucher vor schädlichen oder nachteiligen Auswirkungen von Konsumgütern und Dienstleistungen zu schützen.

Gängigerweise wird der Verbraucherschutz in zwei Bereiche unterteilt: den sog. wirtschaftlichen und den sog. gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz.

Für Fragen des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes gibt es kein spezielles Gesetz. Hier entscheiden das jeweilige Problem und die vertraglichen Vereinbarungen über die Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Rechte als Verbraucherin und Verbraucher.

Im Bereich des gesundheitsbezogenen Verbraucherschutzes gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher grundsätzlich nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden dürfen, die gesundheitlich und gebrauchstechnisch unbedenklich sind.

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten. Seitdem sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder grundsätzlich verpflichtet, dem Verbraucher Anspruch auf Informationen zu gewähren. Dieser Informationsanspruch ist durch die Novelle des Gesetzes seit September 2012 ausgeweitet worden. Künftig können Verbraucher nicht allein Informationen erhalten über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein, sondern auch über technische Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, wie beispielsweise Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel.

Weitere Informationen zum Verbraucherinformationsgesetz auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)


Haben Sie als Verbraucher eine Beschwerde? Sind Sie der Meinung z.B. unhygienische Zustände in einem Lebensmittelbetrieb zu kennen? Sie können uns darüber informieren. Wir gehen der Beschwerde nach und veranlassen erforderlichenfalls die Abstellung der Mängel. Haben Sie z. B. ein verdorbenes Lebensmittel erworben, können Sie es bei uns abgeben. Bitte setzen Sie sich dann mit uns in Verbindung. Wichtig ist, dass Sie uns sagen können wann Sie das Lebensmittel wo gekauft haben. Am einfachsten ist das, wenn Sie auch den Kassenbon dabei haben.


Wir veranlassen eine Untersuchung des Lebensmittels, nehmen Nach-, bzw. Verfolgsproben und führen im Falle der Beanstandung in eigener Zuständigkeit die notwendigen Maßnahmen durch. Wenn Sie es wünschen informieren wir Sie, ob die Probe zu beanstanden war oder nicht. Die erstellten Gutachten dienen uns als Beweismittel. Danach werden von hier aus weitere Maßnahmen eingeleitet, z. B ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Eine Weiterleitung an Sie für privatrechtliche Auseinandersetzungen findet nicht statt. Sollte es Ihnen um die Erstattung des Einkaufspreises des Lebensmittels gehen, müssen Sie sich selbst mit dem Verkäufer auseinander setzen.

Oder haben Sie gesundheitliche Beschwerden und vermuten, dass diese aus dem Verzehr von Speisen in Gaststätten, Kantinen, Imbißständen oder ähnlichen Einrichtungen resultieren? Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich, denn dann haben wir die Chance in der betroffenen Küche noch Reste der Speisen vorzufinden, die wir untersuchen lassen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

VO (EG) 178/2002, VO (EG) 852/2004, VO (EG) 853/2004, VO (EG) 854/2004, VO (EG) 882/2004, VO (EG) 2073/2005

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Perschon (Schwanewede und Worpswede)Standort anzeigen
Veterinäramt
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2142
E-Mail:
Herr Glüsing (Hambergen und Ritterhude)Standort anzeigen
Veterinäramt
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2143
E-Mail:
Frau Oetjen (Osterholz-Scharmbeck)Standort anzeigen
Veterinäramt
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2144
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Frau Schröder (Grasberg und Lilienthal)Standort anzeigen
Veterinäramt
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2141
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