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Verkehrsraumeinschränkung und Baustellen

Allgemeine Informationen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

    • Aufgrabungen im Straßenraum
    • Straßenbau
    • Arbeiten im Seitenraum
    • Aufstellung eines Gerüstes

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Sie finden alle erforderlichen Antragsunterlagen auf der rechten Seite unter "Formulare".

Es besteht zudem die Möglichkeit Ihre Anträge auch online zu stellen. Hierfür klicken Sie bitte oben auf der Seite auf die jeweilige Schaltfläche. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bis auf die folgenden Ausnahmen beim Landkreis Osterholz.

Die  Gemeinde Schwanewede ist in Ihrem Gebiet zuständig für alle Gemeindestraßen. Der Landkreis Osterholz ist im Gebiet der Gemeinde Schwanewede zuständig für alle Kreis- und Landesstraßen.

Die Stadt Osterholz-Scharmbeck ist in Ihrem Gebiet die zuständige Straßenverkehrsbehörde. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau BorchersStandort anzeigen
Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 034
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
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