Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnisse dieser Klassen werden längstens für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert.
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnisse dieser Klassen werden längstens für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert.
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.
Die Fahrerlaubnisse von C- und D-Klassen werden längstens für 5 Jahre erteilt bzw. verlängert.
Die Beantragung einer Verlängerung der Fahrerlaubnis von C- oder D-Klassen empfiehlt sich 2 - 5 Monate vor Ablauf der Gültigkeit.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.
Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis von C- oder D-Klassen kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Ansprechpartner/in| Sachgebiet Führerscheinstelle | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2002 Telefax: 04791 930-2098 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de/fuehrerschein | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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