Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tage in die Bundesrepublik einreisen. Einige ausländische Staatsangehörige sind dabei von der Visapflicht befreit. Alle anderen haben vor der Einreise ein Besuchsvisum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Ausland einzuholen.
Im Rahmen des Schengener Abkommens wurden einheitliche Verfahrensweisen für die Visaerteilung zur Einreise in die Mitgliedstaaten erarbeitet. Für Besuchsaufenthalte ist ein Einladungsverfahren erforderlich. Dabei gibt eine Referenzperson(Gastgeber/-in) eine Erklärung ab, für alle erforderlichen Kosten aufzukommen, für Wohnraum zu sorgen und ggf. die Rückreisekosten zu tragen.
