Das Verwerten von Böden unterliegt dem Bodenschutzgesetz.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln - erarbeitet. Sie gilt seit dem 06.11.2003.
Mit dem Stand vom 05.11.2004 wurde der Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodnematerial (TR Boden) überarbeitet und eingeführt. Gleiches gilt auch für Teil III: Probenahme und Analytik.
Mit diesen Regelungen sollen Reststoffe/Abfälle möglichst kostengünstig und einfach wieder dem Kreislauf bzw. der Verwertung zugeführt werden.
Alle Materialien wie Böden, Bauschutt (darunter Straßenaufbruch), und Schlacken die bei Baumaßnahmen anfallen, transportiert und verwertet werden sollen, sind mit den Technischen Regeln zu überprüfen. Entsprechen die Stoffe nicht den LAGA-Regeln, sind sie einer Deponie oder einer zugelassenen Entsorgungs- bzw. einer anderen dafür zugelassenen Verwertungsanlage zuzuführen.
