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Wasserschutzgebiete

Allgemeine Informationen

Das Trinkwasser im Landkreis Osterholz hat eine gute Qualität. Es handelt sich um aufbereitetes Grundwasser, welches im Wesentlichen im Landkreis Osterholz gefördert wird. Trinkwasser ist ein Lebensmittel, mit welchem sorgfältig umgegangen werden muss. Wasserschutzgebiete sollen unser Trinkwasser vor Beeinträchtigungen schützen.

Man unterteilt Wasserschutzgebiete in Zonen, beginnend am Brunnen mit I, II, III (oder noch unterteilt in III A und III B).

Für jedes Wasserschutzgebiet gibt es eine Schutzgebietsverordnung, die verschiedene Handlungen im Wasserschutzgebiet reglementiert. In den Schutzgebietsverordnungen sind verschiedene Handlungen verboten bzw. beschränkt zulässig. Beschränkt zulässige Handlungen bedürfen der Erlaubnis durch den Landkreis Osterholz.

Aktuelles: 

Für das Wasserwerk Meyenburg (Siedbruch) wird das Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen. Der Wasser- und Abwasserverband Osterholz, Schwanewede, hat die Ausweisung beim Landkreis Osterholz beantragt. Unter dem Menüpunkt Links finden Sie Planunterlagen


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