Ärztlicher Dienst / Amtsärztin / Amtsarzt
Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes führen im gesetzlichen Auftrag Begutachtungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch. Auftraggeber für diese ärztlichen Gutachten und Stellungnahmen sind in der Regel verschiedene Behörden und Institutionen.
Auch im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger werden die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes tätig. Hier geht es beispielsweise um die Feststellung der Prüfungsfähigkeit von Studierenden und Prüfungskandidaten oder einen Nachweis im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Die ärztlichen Dienste der Gesundheitsämter werden als unabhängig und unparteiisch anerkannt.
Über die genannten Stichworte können Sie sich detailliert über ausgesuchte Dienstleistungen und die von Ihnen zu den Untersuchungen mitzubringenden Unterlagen informieren. Bei Fragen zu einem Untersuchungsauftrag wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt.
Die Überarbeitung dieser Seite erfolgte in Verbindung mit dem Digitalisierungsprojekt des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU.
Organisationseinheiten
| Gesundheitsamt | |
| Heimstraße 1-3 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2900 Telefax: 04791 930-2999 E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de | |