Hilfen an Kindern bis zu Einschulung
Frühförderung
Die ambulante heilpädagogische Frühförderung richtet sich an Kinder ab 0 Jahre bis zur Einschulung, bei denen eine (drohende) wesentliche Behinderung festgestellt wurde, die sich nicht nur vorübergehend an ihrer sozialen Teilhabe hindert.
Die ambulante heilpädagogische Frühförderung umfasst die benötigen Hilfen für das Kind. Dabei beinhaltet die fachlichen Leistungen insbesondere Hilfen.
Art, Form und Umfang der Förderung richten sich nach den Ergebnissen der individuellem Bedarfsermittlung im Einzelfall. Der individuelle Bedarf wird durch die Fachstelle Teilhabe festgestellt.
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Integrationskindergarten- und Integrationskrippenplätze
Kinder mit einer diagnostizierten wesentlich Behinderung und einem festgestellten heilpädagogischen Förderbedarf von mindestens zehn Wochenstunden können einen Integrationskrippenplatz (U3)oder einen Integrationskindergartenplatz (Ü3) erhalten. Die individuellen Bedarfsermittlung erfolgt durch die Fachstelle Teilhabe. Für die Vergabe der Plätze ist das Sachgebiet Kindertagesbetreuung des Jugendamtes zuständig.
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Sprachheilkindergärten
Die Kosten für die Förderung in einem Sprachheilkindergartenwerden von den gesetzlichen Krankenkassen und dem Landkreis Osterholz gemeinsam übernommen. Der Antrag ist beim Landkreis Osterholz, Fachstelle Teilhabe, zu stellen.
Voraussetzung für de Aufnahme in den Sprachheilkindergarten ist ein Gutachten der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familien, aus dem die Empfehlung für die Aufnahme hervorgeht. Für die Terminvereinbarung und die Durchführung ist das Gesundheitsamt des Landkreises Osterholz zuständig.
Organisationseinheiten
| Fachstelle Teilhabe | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2300 Telefax: 04791 930-2399 E-Mail: fachstelle-teilhabe@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr Termine ausschließlich nach Vereinbarung |