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Kreisrecht
Die Tätigkeiten und Entscheidungen des Landkreises Osterholz werden nicht nur durch die Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes Niedersachsen sondern auch durch das sogenannte Kreisrecht bestimmt.
In der Kreisrechtssammlung finden Sie unter anderem die Satzungen, Verordnungen und Richtlinien des Landkreises Osterholz. Diese gliedern sich in diverse Themenebereiche auf. Über die Menü-Navigation können Sie sich einen Überblick über die einzelnen Regelungen verschaffen. Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.
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Ansprechpartner/in
| Frau Fraustein | |
| Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 306 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1236 Telefax: 04791 930-111236 | |