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Private Bauvorhaben
Die Durchführung einer Baumaßnahme bedarf in der Regel der vorherigen Baugenehmigung (Ausnahmen siehe Genehmigungsfreie Baumaßnahmen).
Der hierzu erforderliche Bauantrag ist digital beim Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz einzureichen.
Entsprechend der Bauvorlagenverordnung ist die Baumaßnahme vollständig in prüfbaren Bauvorlagen darzustellen. Die Bauvorlagen stellt Ihnen Ihre kompetente Entwurfsverfasserin oder Ihr kompetenter Entwurfsverfasser zusammen.
Sie möchten sich vorab über die Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens informieren? Nutzen Sie gerne unser Angebot der telefonischen Bauberatung.
Organisationseinheiten
| Bauordnungsamt | |
| Bahnhofstraße 45 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-3100 Telefax: 04791 930-3199 E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr Servicezeiten: Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr |