Sportförderung
Schwimmkursförderung
Immer mehr Kinder können nicht (richtig) schwimmen. Dadurch ist die Zahl der Unfälle und der Todesopfer beim Schwimmen stark gestiegen. Um dem entgegenzuwirken übernimmt der Landkreis Osterholz die kompletten Kosten für die Teilnahme an einem Seepferdchen-Schwimmkurs im Kreisgebiet für Kinder bis zum Ende der 3. Klasse. Ziel ist es, die Kinder für Schwimmkurse zu motivieren und dadurch das sichere schwimmen erlernen um Badeunfälle zu vermeiden.
Damit die Kurskosten vom Landkreis übernommen werden, muss vor Kursbeginn ein Antrag gestellt werden. Daraufhin erhalten die Eltern einen Bescheid, ob die Kurskosten vom Landkreis übernommen werden. Dieses Zusicherungsschreiben ist vor Beginn des Schwimmkurses beim Kursgeber vorzulegen. Die Kosten können nur übernommen werden, wenn die Übernahme im Voraus beim Landkreis Osterholz beantragt und auch zugesichert wurde. Bei Unterschreitung von 75 % der Kurseinheiten und Nichtbestehen des Seepferdchen-Abzeichens muss die Differenz an den Landkreis zurückgezahlt werden. Der Antrag befindet sich im Flyer.
Förderbestimmungen:
- Der Antrag ist vor Beginn des Kurses beim Landkreis Osterholz durch die Eltern zu stellen
- Für den Erhalt der Förderung muss das Kind bei Beginn des Seepferdchen-Schwimmkurses mindestens 5 Jahre alt sein (Orientierungswert der DLRG)
- Es werden die Kosten für ein Seepferdchen-Schwimmkurs je Kind übernommen. Sind weitere Kurse zur Erreichung des Seepferdchens notwendig, sind die Kosten von den Eltern zu tragen
- Wohnhaft im Landkreis Osterholz
- Schwimmkurs findet im Landkreis Osterholz statt
- Es werden nur Seepferdchen-Kurse/Kurse mit dem Ziel des Erreichens des Seepferchen-Abzeichen gefördert, keine Kurse für reine Wassergewöhnung
Zuschüsse für Sportstätten
Zur Aufrechterhaltung des im Landkreis Osterholz vorhandenen Angebotes an Sportstätten können Zuschüsse gewährt werden (Sanierungskostenzuschüsse). Die Zuschusshöhe ist von den tatsächlichen Sanierungskosten abhängig. Der Zuschuss ist vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme zu beantragen. Hierbei ist die voraussichtliche Kostenhöhe anzugeben. Antragsberechtigt sind die Sportvereine im Landkreis Osterholz. Die Sanierungsmaßnahme muss dringend und substanzerhaltend sein.
Zuschüsse für Sportübungsleiter/innen
Im Rahmen der Förderung der sportlichen Jugendarbeit können darüber hinaus Zuschüsse für Sportübungsleiter/innen gewährt werden.
Höhe des Zuschusses:
Sportvereinen werden 120,00 € je dort tätigem lizenzierten Übungsleiter sowie ein Pauschalbetrag für die jugendlichen Mitglieder (unter 18 Jahre alt) gezahlt. Der Pauschalbetrag ist abhängig von der Gesamtzahl der jugendlichen Sportler und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Voraussetzungen für den Zuschuss:
Der Zuschuss ist bis zum 01.07. des Jahres zu beantragen. Hierbei sind die lizenzierten und tätigen Übungsleiter nachzuweisen. Antragsberechtigt sind eingetragene Sportvereine.
Weitere Informationen und ein Antragsformular finden Sie in den Sportrichtlinien des Landkreises Osterholz, die zum Download für Sie bereitstehen.
Aktionsprogramm Tür auf - Spiel Sport
Mit dem Aktionsprogramm Tür auf - Spiel Sport sollen Kinder im Brückenjahr der Kindertageseinrichtung und Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 8 durch Kooperationen zwischen Sportverein und Schulen oder Kindertagesstätten verstärkt an den Sport herangeführt werden.
Kindertageseinrichtungen (Kita), Schule und Verein tragen eine gemeinsame Verantwortung für die sportliche Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Deshalb bietet sich eine Kooperation an. Zusätzliche Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote für Kinder sollen die Bewegungsräume und Bewegungserfahrungen in den Kindertageseinrichtungen bereichern und können den Sportunterricht der Schulen durch die Sportvereine in einer spiel- und sportbetonten Freizeitgestaltung der Kinder ergänzen. Daher unterstützt der Landkreis Osterholz tatkräftig die Zusammenarbeit von Kitas, Schulen und Sportvereinen und stellt Fördermittel hierfür bereit. Der Kreis lehnt sich dabei an die Aktionsprogramme zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätte bzw. Schule und Sportverein der Sportjugend im Landessportbund Niedersachsen e. V. an.
Ansprechpartner/in
| Frau Trapp | |
| Kreishaus II Bahnhofstraße 45 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2222 Telefax: 04791 930-112274 E-Mail: lena.trapp@landkreis-osterholz.de | |