Wasserqualität
Über das Bade- und Trinkwasser können relativ leicht Krankheitserreger verbreitet werden. Aus diesem Grunde werden hohe Qualitätsanforderungen an Wässer gestellt. Die Anforderungen an die Qualität von Trink- und Badewasser sind im Infektionsschutzgesetz, in der Trinkwasserverordnung und in der Badegewässerverordnung beschrieben und festgelegt.
Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch regelmäßige Kontrollen der Trinkwasserversorgungsanlagen, der gewerblich genutzten Badebecken und Schwimmbäder sowie während der Badesaison der Badegewässer im Landkreis Osterholz. In diesem Zusammenhang werden entnommene Trink- und Badewasserproben mikrobiologisch und chemisch im Wasserlabor des Gesundheitsamtes auf mögliche Verunreinigungen untersucht. Bei Grenzwertüberschreitungen oder sonstigen Problemen leitet das Gesundheitsamt unverzüglich entsprechende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger ein.
Für weitergehende Informationen zum Thema Wasserqualität folgen Sie den beigefügten Links zu den Dienstleistungen, wo Sie auch weitere Ansprechpartner hinterlegt sehen.
Die Überarbeitung dieser Seite erfolgte in Verbindung mit dem Digitalisierungsprojekt des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU.
Ansprechpartner/in
| Dr. Frau Dr. Cording | |
| Gesundheitsamt Osterholz Heimstraße 1-3 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2990 Telefax: 04791 930-2999 E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de | |