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Ärztliche Gutachten

Allgemeine Informationen

Das Gesundheitsamt führt Gutachten für öffentliche Auftraggeber, wie Ämter und Behörden, sowie in Einzelfällen von Privatpersonen durch.

Voraussetzung für die Durchführung der Untersuchungen ist ein schriftlicher Untersuchungsauftrag der Behörde bzw. der Privatperson an das Gesundheitsamt.

Zu den ärztlichen Gutachten im Bereich der Kinder- und Jugendlichen gehören:

  • Stellungnahmen zur Beurteilung der Notwendigkeit von Frühförderung bei von Behinderung bedrohten Kleinkindern,
  • Sozialmedizinische Stellungnahmen zur Beurteilung der Notwendigkeit eines Integrationsplatzes im Kindergarten oder anderer Fördermaßnahmen für beeinträchtigte oder von Behinderung bedrohte Kinder,
  • Gutachten zur Feststellung eines Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung für chronisch kranke Kinder 
  • Gutachten zur Notwendigkeit einer persönlichen Assistenz in der Schule für beeinträchtigte oder von Behinderung bedrohte Kinder

Bei Fragen oder Beratung zu den ärztlichen Gutachten im Bereich der Kinder- und Jugendlichen wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Teilhabe.

Zu den ärztlichen Gutachten im Erwachsenenbereich gehören:

  • Einstellungsuntersuchungen für öffentliche Arbeitgeber,
  • Feststellung der Dienstfähigkeit oder der Erfordernis einer Stundenreduzierung,
  • Gutachten zur Notwendigkeit von Sanatoriumsbehandlungen,
  • Untersuchungen zur Ermittlung einer Pflegestufe im Rahmen des SGB XI,
  • Gutachten zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit für das Jobcenter,
  • Feststellung der Prüfungsfähigkeit von Studierenden und Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten,
  • Gutachten zur Feststellung eines Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung für chronisch kranke Menschen,
  • Gutachten zur Notwenigkeit von Integrationsleistungen für beeinträchtigte Menschen (z. B. Betreutes Wohnen, Hilfen zur Bewältigung des Alltags, etc.),
  • Gutachten zur Notwendigkeit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung.

Die Untersuchungen zur Erstellung der Gutachten werden nach vorheriger Terminvereinbarung überwiegend in den Räumen des Gesundheitsamtes durchgeführt. Die Untersuchung bettlägeriger oder schwer behinderter Menschen kann durch einen ärztlichen Hausbesuch in der Wohnung der Patienten erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Gutachtenuntersuchung mitzubringen sind:

  • ihr Personalausweis,
  • der von Ihnen ausgefüllte Anamnesebogen des Gesundheitsamtes sowie die ausgefüllte Schweigepflichtsentbindung gegenüber dem Auftraggeber 
  • ärztliche Unterlagen über bisherige Erkrankungen, Unfälle und ärztliche Behandlungen
  • wenn Sie Brillen- oder Hörgeräteträger sind, Ihre Brille oder Ihr/e Hörgeräte mit Brillenpass/Hörgerätepass
  • sofern Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, eine Liste dieser Medikamente

Die zur Untersuchung benötigten und von Ihnen auszufüllenden Formulare (Anamnesebogen und Schweigepflichtsentbindung) werden Ihnen mit der Einladung zur Untersuchung zugeschickt. Bei kurzfristigen telefonischen Terminvereinbarungen erhalten Sie die Unterlagen direkt zum Termin in der Anmeldung des Gesundheitsamtes und können diese dann vor der Untersuchung vor Ort ausfüllen. 

Sollten Sie unter einer Gehbeeinträchtigung leiden oder auf den Rollstuhl angewiesen sein, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir einen barrierefreien Zugang zum Untersuchungsraum für Sie ermöglichen.

 

Bemerkungen

Die Überarbeitung dieser Seite erfolgte in Verbindung mit dem Digitalisierungsprojekt des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU. 


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau MuhleStandort anzeigen
Gesundheitsamt Osterholz
Heimstraße 1-3
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2961
Telefax: 04791 930-2999
E-Mail:
Frau OttenStandort anzeigen
Gesundheitsamt Osterholz
Heimstraße 1-3
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