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Jägerprüfung

Allgemeine Informationen

Jägerprüfung 2026

Der Landkreis Osterholz führt jährlich einmal eine Jägerprüfung durch.

Verfahrensablauf

Die Prüfung für das Jahr 2026 findet an folgenden Tagen statt:

Freitag          10.04.2026                jagdliches Schießen

Freitag          10.04.2026                Wiederholungstermin für jagdliches Schießen

Samstag       11.04.2026                schriftliche Prüfung

Samstag       18.04.2026               mündlich/praktische Prüfung bzw.

Sonntag       19.04.2026                mündlich/praktische Prüfung

Die Kreisverwaltung behält sich Terminänderungen vor und wird über diese bei Bedarf rechtzeitig informieren.

Voraussetzung

Prüfungsteilnehmer*innen werden auf Antrag zur Jägerprüfung zugelassen, wenn sie

  1. am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt sind,

  2. die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen und

  3. eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben.

Für die Teilnahme an der Jägerprüfung ist ein Antrag erforderlich, dem der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Prüfung beizufügen ist. Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges der Kreisjägerschaft Osterholz e.V. sind bereits im Rahmen des Lehrgangs versichert. Für sie ist ein gesonderter Versicherungsnachweis nicht erforderlich. Anmeldungsformulare sind in der Jagdbehörde im Ordnungsamt im Kreishaus I, Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck der Kreisverwaltung erhältlich oder hier abrufbar.

Gebühren

Die anfallende Prüfungsgebühr in Höhe von 350,00 € (300,00 € für die eingeschränkte Jägerprüfung zum Erwerb des Falknerjagdscheines) ist vorab bis spätestens zum 15.03.2026 auf das Konto des Landkreises Osterholz

Sparkasse Rotenburg Osterholz, IBAN: DE35 2415 1235 0018 2000 89 oder Volksbank eG Osterholz-Bremervörde, IBAN: DE40 2916 2394 0005 0008 00

unter Angabe des Verwendungszwecks „20140074 - Jägerprüfung 2026“, zu überweisen.

Fristen 

Personen, die an der Jägerprüfung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Prüfung bis zum 10.03.2026 an den Landkreis Osterholz, Ordnungsamt, z. Hd. Herr Libera, Osterholzer Str. 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck, zu richten

Allgemein

Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

Im Landkreis Osterholz findet die Jägerprüfung einmal jährlich statt und wird von einer Prüfungskommission unter dem Vorsitz des Kreisjägermeisters abgenommen. Die Jägerprüfung beinhaltet eine Prüfung im jagdlichen Schießen (Flinte und Büchse), eine schriftliche Prüfung (im Antwort-Wahl-Verfahren) sowie eine mündlich-praktische Prüfung.

Gegenstand der Prüfungen sind folgende Fachgebiete:

  • dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere
  • Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
  • Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum
  • Jagdwaffen und Fanggeräte
  • Jagdrecht und verwandtes Recht

Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung bietet die Jägerschaft Osterholz e.V. jährlich einen Lehrgang an. Der Lehrgang umfasst ca. 200 Ausbildungsstunden, davon entfallen ca. 80 Stunden auf die praktische Ausbildung in Form von Exkursionen und Reviergängen, es wird auch eine sogenannte Lehrjagd durchgeführt.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte zum Vorbereitungslehrgang erteilt der Koordinator der Jungjägerausbildung der Jägerschaft Osterholz e.V.

Ralf Jonas
Winterbergstr. 8a
27729 Holste-Paddewisch
Tel. 0421-6918363

Mobil:0172-4783752
E-Mail: ralf.jonas@ewe.net bzw. lehrgang@blattzeit-ohz.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zulassungsvoraussetzungen für die Jägerprüfung:

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung zur Jägerprüfung
  • persönliche Eignung
  • Vollendung des 15. Lebensjahres mindestens 6 Monate vor der Prüfung (bei Jugendlichen ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch (mindestens für die Dauer der Prüfung) - bei Teilnahme am Vorbereitungslehrgang der Jägerschaft Osterholz e.V. ist der Versicherungsschutz gegeben.

Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Zulassung zur Jägerprüfung beträgt zur Zeit 350,00 Euro und ist mit der Antragstellung zu überweisen. Die eingeschränkte Jägerprüfung zur Vorbereitung auf die Falknerprüfung kostet 300,00 Euro.

Anträge / Formulare

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau ForkeStandort anzeigen
Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 020
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1850
Telefax: 04791 930-111850
E-Mail: