Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z.B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)
Welche Unterlagen vorzulegen sind, hängt vom jeweiligen Zulassungsvorgang ab. Die hierfür nötigen Infos finden Sie unter den unten aufgeführten Links.
