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Kfz Zulassungsbescheinigung - Halterdaten ändern (Name/Adresse)

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz eines im Landkreis Osterholz zugelassenen Fahrzeugs
  • Ihre Personalien stimmen mit den Daten in den Fahrzeugpapieren nicht mehr überein, Ihr Hauptwohnsitz befindet sich aber weiterhin im Landkreis Osterholz
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Namensänderung)
  • bei Änderung der Anschrift gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) mit der aktualisierten Anschrift.
  • Bei Namensänderung gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) aus dem der neue Name hervorgeht. Sollte Ihr Pass oder Ausweis noch nicht mit dem neuen Namen versehen sein, bitte zusätzlich die Heirats- oder Namensänderungsurkunde vorlegen.
  • den Nachweis über die Gültigkeit der Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht und Einverständniserklärung (siehe unten stehendes pdf-Muster), falls Sie die Zulassung nicht persönlich beantragen. Wichtig: Der Ausweis der bevollmächtigten Person ist zusätzlich erforderlich.

bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Handelsregister (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Jahre); sofern die Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist, wird eine aktuelle Bestätigung des zuständigen Gewerbeamtes über den Betriebssitz benötigt
    • Die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Jahre)
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
  • 12,60 €
  • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren wenn z.B. die Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Bank zurückzuschicken ist.
  • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren, wenn die Halterdaten durch die Zulassungsstelle recherchiert werden müssen. (Nur bei natürlichen Personen und Freiberuflern. Bei Gewerbetreibenden müssen die Halterdaten in jedem Fall nachgewiesen werden)
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Rechtsgrundlage
  • § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.


zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet ZulassungsstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2001
Telefax: 04791 930-2099
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­zu­las­sung

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


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