Meldung fehlender Nachweise zum Masernschutz
2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel ist der Schutz vor einer Erkrankung und Weiterverbreitung dieser Infektionskrankheit.
Daher gibt es die Pflicht zum Nachweis eines Masernschutzes bei Besuch oder Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen. Die wichtigsten und häufigsten Einrichtungen sind Schulen, Kindertagesstätten und medizinische Einrichtungen. In der Regel dient die vollständige Impfung gegen die Masern als Nachweis.
Ein fehlender Nachweis muss dem zuständigen Gesundheitsamt für weitere Maßnahmen angezeigt werden. Meldepflichtig ist die jeweilige Einrichtung.
Der Landkreis Osterholz nimmt Meldungen über fehlende Nachweise auf dem Postwege, per Mail oder per Fax entgegen. Das zwingend zu verwendende Formular finden Sie unter Dokumente.
Weitere Details zur Nachweispflicht finden Sie u.a. auch auf den Seiten des Landes Niedersachsen. Unten finden Sie den entsprechenden Link.
