Infektionsschutz und Hygiene
Das Ziel aller Maßnahmen des Gesundheitsamtes ist es, eine Weiterverbreitung von Krankheiten bzw. Krankheitserreger möglichst zu vermeiden.
Um dieses Ziel zu erreichen, bearbeiten wir insbesondere folgende Themenfelder im Rahmen unserer täglichen Arbeit.
Für weitergehende Informationen folgen Sie den beigefügten Links zu den Dienstleistungen, wo Sie auch weitere Ansprechpartner hinterlegt sehen.
Werden entsprechende Krankheiten diagnostiziert und uns gemeldet, nehmen wir Kontakt zu den erkrankten Personen auf und beraten diese. Besuchen die Personen eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Schule, Kindergarten, Altenheim) beraten wir zusätzlich auch die Einrichtungsleitung um mögliche Ausbrüche in den jeweiligen Einrichtungen möglichst zu unterbinden.
Gemeinschaftseinrichtungen wie Altenheime, Kindertagesstätten und Schulen sowie medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen sind dazu verpflichtet gewisse Hygienestandards vorzuhalten. Hierdurch sollen Infektionsrisiken minimiert werden.
Wir sind Ansprechpartner für die Gemeinschaftseinrichtungen bei aufkommenden Fragen. Gleichzeitig überprüfen wir diese Einrichtungen regelmäßig.
An Tuberkulose erkrankte Personen werden von uns während der Krankheit eng begleitet und überwacht, sodass eine Ansteckungsgefahr von anderen Personen minimiert wird.
Alle relevanten Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt und zu einem Bluttest ins Gesundheitsamt eingeladen. Durch diesen Test können ebenfalls an Tuberkulose erkrankte Personen frühzeitig ausfindig gemacht werden, sodass diese keine weiteren Personen anstecken.
Wir beraten Sie gerne zu Themen des allgemeinen Impfschutzes als auch zum Thema Reiseimpfschutz. Die Durchführung von Impfungen erfolgt nicht. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Eine Übersicht aller in Deutschland empfohlenen Impfungen können Sie dem Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) entnehmen.
Bei uns können Sie sich anonym zum Thema HIV und Aids beraten lassen. Sollten Sie einen HIV-Test wünschen, können Sie diesen ebenfalls anonym im Gesundheitsamt abnehmen lassen. Hierzu müssen jedoch mindestens 6 Wochen zwischen dem möglichen Ansteckungsrisiko (z. B. ungeschützter Sexualkontakt) liegen.
Gesundheitliche Beratung für Prostituierte:
Um ein Infektionsrisiko im Bereich der Prostitution zu minimieren, schreibt das Prostituiertenschutzgesetz vor, dass eine ärztliche Beratung der Prostituierten vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme notwendig ist. Ebenso sind jährliche bzw. halbjährliche Beratungen nach Arbeitsaufnahme zwingend erforderlich. Sie können sich gerne an uns wenden um Beratungstermine mit uns abzustimmen.
Die Überarbeitung dieser Seite erfolgte in Verbindung mit dem Digitalisierungsprojekt des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU.
Organisationseinheiten
| Gesundheitsamt | |
| Heimstraße 1-3 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2900 Telefax: 04791 930-2999 E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-osterholz.deHomepage: https://www.landkreis-osterholz.de | |