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Schutzimpfungen im Kindesalter

Allgemeine Informationen

Impfungen gehören zu den wirkungsvollsten Maßnahmen der Medizin, um Infektionskrankheiten vorzubeugen. Ziel ist es, den Menschen vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Indirekt werden dabei auch diejenigen geschützt, die auf Grund ihres jungen Alters oder auf Grund einer Grunderkrankung noch nicht oder nicht geimpft werden können.

Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in die Schule oder Kita gehen, müssen den Impfschutz nachweisen. Das betrifft auch Personen, die bereits vier Wochen in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind oder in einem Kinderheim betreut werden, sowie für Personen, die in den aufgezählten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen tätig sind.

Von allen Kindern des Landkreises Osterholz wird der Impfstatus während der Schuleingangsuntersuchung erfasst, so dass dadurch eine individuelle Impfempfehlung gegeben werden kann.

Für Kinder wird in Deutschland ein umfangreicher Impfkatalog empfohlen. Dieser wird regelmäßig von der ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts in einem Impfkalender herausgegeben. Informationen dazu erhalten Sie im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises Osterholz sowie unter RKI - Impfen.

Bemerkungen

Die Überarbeitung dieser Seite erfolgte in Verbindung mit dem Digitalisierungsprojekt des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU. 


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Gesundheitsamt Osterholz
Heimstraße 1-3
27711 Osterholz-Scharmbeck
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Telefax: 04791 930-2999
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