Das Wasserlabor im Gesundheitsamt des Landkreises Osterholz hat sich als kompetente Untersuchungsstelle bewährt, ist gemäß DIN EN ISO 17025 bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unter der Nummer D-PL-18747-02 akkreditiert und führt nach der Trinkwasserverordnung gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen sowie Prüfungen von Badewasser durch.
Vorrangig überprüft werden:
- Wasserwerke
- Öffentliches Trinkwasserversorgungsnetz
- Hausinstallationen in öffentlichen Gebäuden
- Zugelassene Hausbrunnen für Trinkwasser zur Eigenversorgung
- Hallen- und Freibäder
- Badegewässer
Ein Schwerpunktthema ist die Untersuchung des Wassers aus Anlagen zur Warmwasseraufbereitung auf Legionellen als potentielle Krankheitserreger. Das Labor unterstützt öffentliche Betreiber von Warmwasserversorgungsanlagen bei ihrer Pflicht, das Wasser regelmäßig auf Legionellen zu überprüfen. Hierbei sind die längeren Untersuchungszeiträume zu beachten (mind. 9 bis 10 Tage).
Untersuchungen im privaten Kundenkreis kann das Labor kapazitätsbedingt nur nach vorheriger Beratung bei gesundheitlichen Beschwerden der Verbraucher oder sonstigen Auffälligkeiten übernehmen.
Qualität
Das Wasserlabor im Gesundheitsamt Osterholz versteht sich als unabhängiger, moderner Dienstleister, der sehr gute Vor-Ort-Kenntnisse und einen engen Kundenkontakt als wichtige Qualitätsstrategien betrachtet. Ein kontinuierliches Verbesserungsprogramm und das wertvolle Feedback unserer Kunden (sowohl im Rahmen von Umfragen als auch durch den engen Austausch) sorgen dafür, dass fortlaufend Optimierungen, z. B. im Punkt Erreichbarkeit des Labors umgesetzt werden.
Die fachgerechte Durchführung aller für die Probenahme und die Analyse notwendigen Arbeiten wird regelmäßig durch ein internes Qualitätssicherungssystem sowie durch Teilnahme an z.T. länderübergreifenden Ringversuchen unter Beweis gestellt. Das Wasserlabor stellt seinen hohen Qualitätsstandard in regelmäßigen Audits durch die erfolgreiche Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 unter Beweis, um auch zukünftig die Anforderungen eines modernen, ortsnahen Labors zu erfüllen.
Das Wasserlabor ist nach § 40 Trinkwasserverordnung „zugelassene Untersuchungsstelle".
